SPENDEN
DEINE GROSSZÜGIGKEIT MACHT EINEN UNTERSCHIED
Das Gebetshaus trägt sich vollständig durch Spenden. Unser Dienst wird nur ermöglicht, weil großzügige Unterstützer ihn ermöglichen.
Update aus dem Gebetshaus (Aktion 100 x 20)
Seit Mai 2022 haben wir offiziell den Mietvertrag für unsere Räume in der Holzstraße 7 unterschrieben. Nach 2,5 Jahren ohne eigene Räume und zahlreichen Lockdowns sind wir unendlich dankbar. Im Moment sind wir dabei, die Räume nach und nach einzurichten und zu gestalten.
- Du wünschst Dir, dass München ein Gebetshaus hat, in dem Tag und Nacht angebetet wird, wo Du selbst zur Ruhe kommen kannst und in einer besonderen Gebetsatmosphäre die Gegenwart Gottes genießen kannst?
- Du wünschst Dir einen Ort, der die geistliche Atmosphäre in unserer Stadt durch kontinuierliche Anbetung und Fürbitte mitverändert?
- Du möchtest Dich als Unterstützer und Spender ganz bewusst in den Segensfluss hineinstellen und in das Reich Gottes in München investieren?
Werde Teil der Aktion 100 x 20 und eine von 100 Personen, die jeden Monat 20 Euro überweisen, um unsere monatlichen Kosten mitzutragen. (Natürlich sind auch andere Beträge oder Einmalspenden immer willkommen und hilfreich!)
“Danach teilte David ihnen verschiedene Aufgaben zu: (…) 4000 sollten den Herrn loben und ihren Gesang mit den Instrumenten begleiten, die David dafür herstellen ließ.” 1. Chronik 23, 4-5
Wir glauben, eines der Geheimnisse von König David, einem Mann nach dem Herzen Gottes, war sein bewusster Invest in Anbetung und Lobpreis zur Ehre Gottes. Vielleicht wird es auch zu dem Geheimnis in deinem Leben?
SPENDEN MIT
Spendenportal
Paypal / Kreditkarte
SPENDEN MIT
ÜBERWEISUNG
Gebetshaus München
IBAN: DE88 5206 0410 0403 4052 22
BIC: GENODEF1EK1
Zweck: … + ADRESSE
Wir bestätigen, dass deine Zuwendung nur zum Aufbau des Gebetshauses in München verwendet wird. Das ICF München e.V. ist so freundlich, derzeit unsere Trägerschaft und Buchhaltung zu übernehmen und uns damit als Gebetshaus München aktiv zu unterstützen. Unaufgefordert erhältst du am Anfang des nachfolgenden Jahres eine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt, wenn alle notwendigen Informationen (Name und Anschrift) vorliegen.